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Checkliste zur kirchlichen Studienbegleitung im Mentorat für die Erlangung der Vorläufigen kirchlichen Bevollmächtigung (VKB) für alle Studierenden mit Fach Kath. Religion: GS, HS, MS, RS, Gy und Religion als Didaktikfach und Sonderpädagogik

(Stand: 09/2023)
 
Die Vorläufige (kirchliche) Bevollmächtigung (VKB) geht der Missio canonica voraus und ist unabdingbare Voraussetzung, um in der Lehramtsanwärterzeit bzw. im Referendariat Katholische Religionslehre unterrichten zu können. Sie muss der Anmeldung am Kultusministerium für den Vorbereitungsdienst auf das Lehramt beigelegt werden. Für die Erlangung der Vorläufigen kirchlichen Bevollmächtigung sind folgende Elemente der kirchlichen Studienbegleitung im Mentorat verbindlich und im Studienbegleitbrief nachzuweisen:
 

  • Orientierungsgespräch zusammen mit ca. fünf Studierenden im ersten Semester und einem der Mentoren; Termin gleich zu Beginn des ersten Semesters telefonisch vereinbaren (0941/597-1570).
  • Pro Semester wenigstens eine im Semesterprogramm entsprechend gekennzeichnete Veranstaltung (☼) besuchen; Im Laufe des Studiums müssen möglichst gleichmäßig über die Studienzeit verteilt zehn ☼-Veranstaltungen besucht werden.
    Wer Theologie als Didaktikfach für GS/ MS oder Sonderpädagogik studiert, muss mindestens sechs ☼-Veranstaltungen nachweisen.
  • Teilnahme an einer der Veranstaltungen „Schulgottesdienste vorbereiten“ (einmal im Laufe des Studiums). Termine auf der Homepage! Studienbegleitbrief für die Eintragung nicht vergessen!
  • Begegnungsabend und Informationsabend zur Vorläufigen kirchlichen Bevollmächtigung und Missio canonica mit dem Schulreferenten im 4. oder 5. Semester; zu Beginn des Semesters, in dem man diesen Abend besuchen will, persönliche Anmeldung in den Uni-Sprechstunden des Mentorates. Studienbegleitbrief für die Eintragung nicht vergessen!
  • Selber an Exerzitien / Besinnungstagen teilnehmen: mindestens einmal ein Wochenende oder länger im Laufe des Studiums; auch die Teilnahme an "Exerzitien im Alltag" ist möglich; Teilnahmebestätigung durch die geistliche Leitung der Besinnungstage!
  • Studierende für ein Lehramt an Grund- und Mittelschulen, die Religionslehre nicht als Unterrichtsfach, sondern im Rahmen der Didaktikfächer studieren, benötigen außer den vorher genannten Anforderungen der kirchlichen Studienbegleitung zusätzlich folgenden universitären Nachweis:

    Lehramt für Grundschule und Sonderpädagogik Grundschule:
    Erfolgreiche Absolvierung des Basismoduls Religionsdidaktik und des Aufbaumoduls Religionsdidaktik 1, nachgewiesen durch eine Bestätigung, die vom Lehrstuhl für Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts an der Universität Regensburg ausgestellt wird, und bestandenes erstes Staatsexamen, nachgewiesen durch eine Kopie des Staatsexamenszeugnisses.
    Lehramt für Mittelschule und Sonderpädagogik Mittelschule:
    Erfolgreiche Absolvierung des Basismoduls Religionsdidaktik und der Aufbaumodule Religionsdidaktik 1 und 2, nachgewiesen durch eine Bestätigung, die vom Lehrstuhl für Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts an der Universität Regensburg ausgestellt wird, und bestandenes erstes Staatsexamen, nachgewiesen durch eine Kopie des Staatsexamenszeugnisses.(Entsprechende Nachweise können auch nach der Antragstellung nachgereicht werden.)

  • Wer Katholische Theologie als Erweiterungsfach (sog. Drittfach) belegt, muss alle auf der Checkliste genannten Anforderungen erfüllen. Allerdings sind nur sechs ☼-Veranstaltungen nachzuweisen.
  • Der schriftliche Antrag auf die Vorläufige kirchliche Bevollmächtigung (VKB) an die Hauptabteilung Schule/Hochschule der Diözese Regensburg soll spätestens drei Monate vor dem Anmeldeschluss für den Vorbereitungsdienst auf das Lehramt gestellt werden (www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung.html). Das heißt, der Antrag für die VKB sollte im Semester, zu dessen Ende das Erste Staatsexamen abgelegt wird, gestellt werden. Wer allerdings nach dem Ersten Staatsexamen nicht zum nächstmöglichen Termin in den Vorbereitungsdienst gehen möchte, sollte den Antrag auf die VKB entsprechend später stellen, damit die Zeit von drei Jahren, welche die VKB gültig ist, während des Vorbereitungsdienstes nicht überschritten wird.

    Sind alle erforderlichen Unterlagen bei der Hauptabteilung Schule/Hochschule, schickt diese eine Bestätigung, dass der Antrag auf die VKB gestellt wurde, an das Kultusministerium und an den/die Antragsteller/in. Bitte in der Hauptabteilung Schule/Hochschule nachfragen, wenn nach zehn Wochen noch keine derartige Bestätigung angekommen ist! Sobald der/die Antragsteller/in den Nachweis über das bestandene Staatsexamen der Hauptabteilung Schule/Hochschule vorlegt, schickt diese ihm/ihr die VKB in doppelter Ausfertigung zu. Ein Exemplar davon bitte dann gleich beim Kultusministerium nachreichen!

    Den Antrag erhält man beim Begegnungsabend mit dem Schulreferenten. Er kann auch aus der Download-Seite von www.schulreferat-regensburg.de heruntergeladen werden.
    Nicht vergessen, den Studienbegleitbrief und die Teilnahme-Bestätigung für die Exerzitien bzw. Besinnungstage dem Antrag beizulegen!

Adresse:
Obermünsterplatz 7
93047 Regensburg

+49 (0) 941 / 597-1570
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